Nutzungsrechte sind ein komplexes Thema und nicht nur in der Architekturfotografie vertreten.
Hierbei wird geklärt, wie Fotograf und Lizenznehmer das Bildmaterial nutzen können.
Da das Thema so komplex und für den Laien wenig durchschaubar ist, kommt es oftmals zu Unklarheiten zwischen Urheber und Nutzer, z.B. bei Vertragsverhandlungen oder unerlaubter Nutzung durch Dritte.
Wir schauen uns das ganze einmal an:
1. Was ist ein Bildnutzungsrecht überhaupt?
2. Warum berechnen Fotografen dafür eine Lizenz?
3. Welche Nutzungsrechte gibt es?
4. Zeitliche, Örtliche und weitere Einschränkungen
5. Ausnahmeregelungen
6. Welche Nutzungsrechte brauchst du?
7. Ausblick in die Zukunft
8. Fazit
Wie der Name schon sagt, regelt ein Bildnutzungsrecht, wer ein Bild bzw. Foto nutzen darf und vorallem auch in welchem Umfang.
Grundsätzlich gibt es in Deutschland für jedes (digitale) Bild ein vereinbartes Nutzungsrecht, sei es der private Schnappschuss, das Bild von Google oder eben eine Auftragsarbeit des Fotografen.
Am Anfang steht immer der Urheber eines Werkes, in diesem Fall eines Bildes, welcher das unübertragbare Urheberrecht inne hat.
Damit er auch anderen sein Werk nutzbar machen kann, kann der Urheber nun Nutzungsrechte vergeben.
Das Nutzungsrecht dient dem Urheber dabei als Werkzeug, um entscheiden zu können, wem er die Nutzung des Werkes erlaubt und in welchem Umfang.
Es ist sozusagen ein Schutz für seine intellektuelle und kreative Leistung.
Das Bildnutzungsrecht wird meist in Form eines Passus auf der Rechnung festgehalten und gilt damit als vereinbart.
Alternativ finden sich in den Metadaten vieler Bilder auch Informationen darüber, ob und wie das Bild genutzt werden darf.
Nicht zu verwechseln ist das Bildnutzungsrecht mit dem „Recht am eigenen Bild“, welches umgangssprachlich auch gerne als „Bildrecht“ bezeichnet wird.
Fotografen verdienen Ihr Geld mit Fotos, soviel ist klar.
Da Fotos aber mittlerweile zu 99% digital entstehen und somit unendlich kopierbar sind,
muss geregelt werden, wer diese Bilder nutzen darf und wer nicht.
Dies geschieht mit dem Bildnutzungsrecht
Neben Ihrem Tagessatz für die kreative Leistung, berechnen Fotografen also in der Regel eine Pauschale für jedes Bild,
welches der Auftraggeber abnimmt.
Der Fotograf stellt damit sicher, dass er für jedes Bild, was er aufwändig bearbeitet, vergütet wird.
Desweiteren kann er so sicher sein, dass nur diejenigen seine Bilder nutzen, die auch über eine Lizenz verfügen.
Unterschieden wird bei den Nutzungsrechten vorallem in Nutzungsart und Dauer, seltener noch in Auflage und Medium.
Für die Nutzungsart gibt es 3 Hauptszenarien:
Das einfache Nutzungsrecht
Es berechtigt den Lizenznehmer zur einfachen Nutzung des Bildmaterials, jedoch nicht zur Weitergabe an Dritte.
Der Urheber kann sein Werk an weitere Parteien lizensieren und behält das Recht zur Eigenwerbung.
Das eingeschränkt ausschließliche Nutzungsrecht
Es berechtigt den Lizenznehmer zur ausschließlichen Nutzung des Bildmaterials, auch zur Weitergabe an Dritte (Unterlizenzen).
Der Urheber behält das Recht zur Eigenwerbung.
Das voll ausschließliche Nutzungsrecht (auch Full Buy Out oder exklusives Nutzungsrecht)
Es berechtigt den Lizenznehmer zur ausschließlichen Nutzung des Bildmaterials, auch zur Weitergabe an Dritte (Unterlizenzen).
Der Urheber verzichtet auf das Recht zur Eigenwerbung.
Urheber und Lizenznehmer müssen sich also im Vorfeld darauf einigen, wie exklusiv sie die Nutzung des Bildmaterials gestalten möchten.
Fotografen haben natürlich ein großes Interesse daran, Ihre Werke mehrfach lizensieren zu können, um somit ein passives Einkommen zu generieren.
Wenn ein Auftraggeber Ihnen diese Möglichkeit verwehren möchte, da es sich z.B. um sensibles Bildmaterial handelt,
lassen sich Fotografen die Einschränkung meist gut bezahlen und berechnen das 2-5 Fache der ursprünglichen Lizenzgebühr.
Es klingt erst einmal seltsam:
Ein Fotograf hat in eurem Auftrag euer neues Firmengebäude fotografiert und will dann die Bilder weiterverkaufen!
Darf er das? Aber es ist doch euer Firmengebäude?
Bei Personenaufnahmen ist das nicht ohne weiteres möglich, denn jeder Mensch hat (in Deutschland) ein Recht darauf zu entscheiden, ob und wie Aufnahmen von Ihm gemacht, verarbeitet und veröffentlich werden. Man nennt das "Recht am eigenen Bild".
Da Gebäude und Gegenstände jedoch keine Rechte haben, kann diese Regelung hier nicht greifen.
Auch wenn sich die Gebäude im Besitz anderer befinden.
Ein "Recht am Bild der eigenen Sache" existiert in Deutschland nicht.
Es gibt jedoch Einschränkungen.
1. Handelt es sich bei dem Bauwerk um einen urheberrechtlich geschütztes Werk eines Architekten, müssen seine Rechte dabei gewahrt bleiben.
2. Werden die Aufnahmen nicht von öffentlichem Grund gemacht, muss natürlich ein Zugangsrecht bestehen.
Neben der Nutzungsart wird in den meisten Fällen noch über die Nutzungsdauer entschieden.
Unterschieden wird, zumindest in der Architekturfotografie, meist zwischen 1-5 Jahreszeiträumen, sowie dem zeitlich uneingeschränkten Nutzungsrecht.
Fotografen versuchen in der Regel zu vermeiden, dass in 20 Jahren mit Ihrem Werk noch Geld verdient wird, ohne, dass Sie daran beteiligt werden.
Daher ist es Verhandlungssache, für wie lange ein Nutzungsrecht vereinbart wird und zu welchem Preis.
Örtliche Einschränkungen wie z.B. Nutzung nur in Europa, werden immer mehr obsolet, da viele Motive gleichzeitig digital und im Web genutzt werden, was eine Einschränkung meist überflüssig macht.
Die Einschränkung nach Auflage ist ebenfalls immer weniger relevant, da nur noch wenige Motive rein für Printmedien genutzt werden.
WICHTIG:
Ein kaum beachteter Punkt bei Nutzungsrechten ist das Recht auf Namensnennung des Urhebers am Werk.
Geistiges Eigentum ist in Deutschland sehr gut geschützt und somit hat jeder Urheber das Recht, dass er an seinem Werk als dieser genannt wird.
Die Nennung muss laut Gesetz sogar direkt am Werk erfolgen und nicht per Fußnote.
Umgangssprachlich wird dies oft als „Credit“ bezeichnet.
Gerade bei Kreativen und Fotografen macht man sich beliebt, wenn man auf die Urhebernennung achtet.
Hilft man Ihnen doch so ein größeres Publikum zu erreichen.
Dem gegenüber steht natürlich das Interesse des Lizenznehmers, sich seine Werbeanzeigen nicht mit einem Namensschriftzug zu versauen.
Der Verzicht auf die Urhebernennung ist üblicherweise mit einem Aufpreis versehen.
Daher ist es Verhandlungssache, ob und zu welchem Kurs auf die Urhebernennung verzichtet werden kann.
Der wilde Westen des Internets hat gezeigt, dass es in vielen Fällen nicht praktikabel ist, Sachen mit Nutzungsrechten zu verkomplizieren.
Man denke hierbei nur einmal an GIFs und Memes, welche Millionenfach kopiert und geteilt werden.
Damit dies für Urheber und Nutzer gleichermaßen unkompliziert geschehen kann, wurden im Laufe der Zeit noch folgende Nutzungsrechte etabliert:
1. Creative Commons
Das Bildmaterial darf ohne Nachfrage verwendet werden.
Es gibt jedoch verschiedene Modelle, welche die Urhebernennung, gewerbliche Nutzung, Verfremdung und Weitergabe regeln.
2. Lizenzfreie Bilder
Hierbei darf das Bildmaterial ohne Nachfrage und ohne Einschränkungen benutzt werden.
Es empfiehlt sich jedoch genau zu prüfen, ob Bilder unter eine dieser beiden Kategorien fallen.
Nur, weil kein Urhebervermerk angegeben ist, heißt das noch lange nicht, dass die Bilder frei verwendbar sind.
Dies gilt übrigens auch für die private Nutzung.
So haben Gerichte den Schadensersatz für die unerlaubte, einjährige Nutzung eines einzelnen Bildes mehrfach auf ca. 650€ eingestuft.
Okay, wir wissen nun, welche Nutzungsrechte es gibt und was es zu beachten gilt.
Schauen wir nun, welche Nutzungsrechte am meisten Sinn machen.
Viele Kunden fragen nach „allen Nutzungsrechten“ oder nach einem „Full Buy Out“ um rechtlich sicher zu sein.
„Alle Nutzungsrechte“ beinhaltet jedoch das Recht zur Weitergabe an Dritte und ein „Full Buy Out“,
dass selbst der Urheber die Bilder nicht mehr nutzen darf.
Beides ist jedoch sehr teuer und in der Regel brauchen die meisten Kunden dies gar nicht.
Die gängigsten Setups schauen wir uns daher genauer an:
Fall 1: Bilder für die eigene Firma nutzen (betrifft 90% aller Produktionen)
Du möchtest Bilder für deine Firma haben.
Ihr wollt die Bilder in verschiedenen Medien nutzen
Ihr wollt die Bilder nicht weitergeben.
Was brauchst du?
– das einfache Nutzungsrecht, da lediglich deine Firma die Bilder nutzen möchte
– uneingeschränkt inhaltliches und geographisches Nutzungsrecht
– zeitlich begrenzt oder unbegrenzt, je nach Verwendungsdauer
Dies ist die klassische Anfrage, welche ich mit dem Wunsch nach „alle Nutzungsrechte“ bekomme.
Die Bilder sollen von der Firma stressfrei und uneingeschränkt genutzt werden können.
Je nachdem, wie lange ihr die Bilder nutzen möchtet, lässt sich hier noch Geld bei der Nutzungsdauer sparen.
Fall 2: Bilder weitergeben können
Du möchtest Bilder für deine Firma haben.
Ihr wollt die Bilder in verschiedenen Medien nutzen.
Ihr wollt die Bilder an Partner oder Kunden weitergeben.
Was brauchst du?
– das eingeschränkt aussschließliche Nutzungsrecht, um die Bilder weitergeben zu können
– uneingeschränkt inhaltliches und geographisches Nutzungsrecht
– zeitlich begrenzt oder unbegrenzt, je nach Verwendungsdauer
Durch das „eingeschränkt ausschließliche Nutzungsrecht“ könnt ihr die Bilder an Dritte weitergeben, ohne den Urheber um Erlaubnis zu bitten.
Da dem Urheber/Fotografen dabei die Möglichkeit verloren geht die Bilder weiter zu lizensieren, ist dies mit extra Kosten verbunden.
Klärt im Vorfeld unbedingt, ob und an wen Ihr die Bilder weitergeben möchtet.
Geht es z.B. nur um eine einzige Partnerfirma, lässt sich auch hier Geld sparen.
Fall 3: Sensibler Inhalt
Du möchtest Bilder für deine Firma haben.
Ihr wollt die Bilder in verschiedenen Medien nutzen.
Die Bilder sollen nirgendwo auftauchen, da sie eventuell sensibel sind.
Was brauchst du?
– das ausschießliche Nutzungsrecht, auch exklusives Nutzungsrecht genannt
– der Urheber/Fotograf verzichtet darauf die Bilder zur Eigenwerbung zu nutzen und sie Dritten zu zeigen/anzubieten
– Im Idealfall noch ein NDA/Vertraulichtkeitsvereinbarung
Kläre im Vorfeld unbedingt, ob dein Fotograf dies anbietet und zu welchen Konditionen.
Da Fotografen davon leben, Bilder zu zeigen, ist dies meist mit höheren Kosten verbunden.
Hier lässt sich Geld sparen, wenn es sich z.B. nur um einzelne Motive handelt, welche sensibel sind und demnach ein exklusives Nutzungsrecht benötigen.
Wir merken schon, dass das Thema Nutzungsrechte ganz schön sperrig sein kann und nicht zu Unrecht Teil vieler Diskussion ist.
Die Nutzungsechte in der Architekturfotografie werden oftmals fehlinterpretiert oder das Wissen darüber fehlt gänzlich, da der Urheber unbekannt ist und eine schnelle Auskunft darüber nicht möglich ist.
So entstehen viele Urheberrechtsverletzungen meist aus Unwissen, anstatt aus böser Absicht.
Mit der weiteren Verbreitung der Blockchaintechnologie ergeben sich aber tolle Möglichkeiten, um Nutzungsrechte besser zu regeln.
So lassen sich Werke z.B. direkt auf einer Blockchain speichern, welche dann unweigerlich mit Ihrem Urheber, sowie allen Lizenznehmern verknüpft sind.
Auch sind Smart Contract Lösungen möglich, welche die Lizensierung von Bildmaterial automatisieren und binnen Sekunden ermöglichen.
Ein weiterer spannender Punkt sind NFTs, welche digitale Echtheitszertifikate sind, die nicht gefälscht oder kopiert werden können.
Besitzer von digitalen Kunstwerken können damit sicher sein, dass Sie die einzigen sind, die z.B. dieses Bild besitzen.
Denkt man noch weiter in die Zukunft, werden Bilder und Werke nicht mehr auf zentralen Servern, sondern in dezentralen Datenspeichernetzwerken gespeichert.
Verknüpft mit Smart Contracts und Blockchains kann dann ganz automatisiert die Nutzung des Bildmaterials geregelt werden.
Niemand muss mehr Nutzungsrechte nachschlagen und Urheber brauchen keine Angst haben, dass Ihre Rechte verletzt werden.
Architekturfotografie Nutzungsrechte mögen Anfangs kompliziert erscheinen, sind bei genauerer Betrachtung jedoch eigentlich ganz simpel.
Sollte Unsicherheit darüber bestehen, ob oder welche Lizenz für ein Bild vorhanden ist, sollte in jedem Fall kurz dazu recherchiert werden.
Abmahnungen oder nachträgliche Lizenzgebühren sind meist teuer und lassen sich in der Regel vermeiden, wenn man den Urheber kontaktiert.
Die Kontaktdaten des Urhebers sind oft in den Metadaten eines Bildes hinterlegt.
Auch macht man sich bei Kreativen und Fotografen sehr beliebt, wenn man Ihr Urheberrecht respektiert.
Ich hoffe das Thema verständlich zusammengefasst zu haben, falls noch Fragen bestehen, melde dich gerne per Mail!
Viele Grüße
Alex
Architekturfotograf in Hamburg