Nutzungsrechte in der Architekturfotografie

Wer darf welche Bilder wie lange und wofür nutzen? Und in welchen Medien und welchen Ländern überhaupt? Was ist mit dem Urhebervermerk? Diese komplizierten Fragen versuchen wir so einfach wie möglich zu beantworten.

Einleitung

Nutzungsrechte sind ein komplexes Thema und nicht nur in der Architekturfotografie vertreten.
Hierbei wird geklärt, wie Fotograf und Lizenznehmer das Bildmaterial nutzen können. Da das Thema so komplex und für den Laien wenig durchschaubar ist, kommt es oftmals zu Unklarheiten zwischen Urheber und Nutzer, z.B. bei Vertragsverhandlungen oder unerlaubter Nutzung durch Dritte. Wir schauen uns das ganze einmal an:

  1. Was ist ein Bildnutzungsrecht überhaupt?
  2. Warum berechnen Fotografen eine Lizenz hierfür?
  3. Welche Nutzungsrechte gibt es?
  4. Zeitliche, Örtliche und weitere Einschränkungen
  5. Ausnahmeregelungen
  6. Ausblick in die Zukunft
  7. Fazit
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1. Was ist ein Bildnutzungsrecht überhaupt?

Wie der Name schon sagt, regelt ein Bildnutzungsrecht, wer ein Bild nutzen darf und vorallem auch in welchem Umfang.
Grundsätzlich gibt es in Deutschland für jedes (digitale) Bild ein vereinbartes Nutzungsrecht, sei es der private Schnappschuss, das Bild von Google oder eben eine Auftragsarbeit des Fotografen.

Am Anfang steht immer der Urheber eines Werkes, in diesem Fall eines Bildes, welcher das unübertragbare Urheberrecht inne hat.

Damit er auch anderen sein Werk nutzbar machen kann, kann der Urheber nun Nutzungsrechte vergeben.
Das Nutzungsrecht dient dem Urheber dabei als Werkzeug, um entscheiden zu können, wem er die Nutzung des Werkes erlaubt und in welchem Umfang.
Es ist sozusagen ein Schutz für seine intellektuelle und kreative Leistung.

Das Bildnutzungsrecht wird meist in Form eines Passus auf der Rechnung festgehalten und gilt damit als vereinbart.
Alternativ finden sich in den Metadaten vieler Bilder auch Informationen darüber, ob und wie das Bild genutzt werden darf.

Nicht zu verwechseln ist das Bildnutzungsrecht mit dem „Recht am eigenen Bild“, welches umgangssprachlich auch gerne als „Bildrecht“ bezeichnet wird.

2. Warum berechnen Fotografen eine Lizenz hierfür?

Fotografen verdienen Ihr Geld mit Fotos, soviel ist klar.
Da Fotos aber mittlerweile zu 99% digital entstehen und somit unendlich kopierbar sind, muss geregelt werden, wer diese Bilder nutzen darf und wer nicht.
Neben Ihrem Tagessatz für die kreative Leistung, berechnen Fotografen also in der Regel eine Pauschale für jedes Bild, welches der Auftraggeber abnimmt.

Der Fotograf stellt damit sicher, dass er für jedes Bild, was er aufwändig bearbeitet, vergütet wird.
Desweiteren kann er so sicher sein, dass nur diejenigen seine Bilder nutzen, die auch über eine Lizenz verfügen.

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3. Welche Nutzungsrechte gibt es?

Unterschieden wird bei den Nutzungsrechten vorallem in Nutzungsart und Dauer, seltener noch in Auflage und Medium.

Für die Nutzungsart gibt es 3 Hauptszenarien:

  1. Das einfache Nutzungsrecht
    Es berechtigt den Lizenznehmer zur einfachen Nutzung des Bildmaterials, jedoch nicht zur Weitergabe an Dritte.
    Der Urheber kann sein Werk an weitere Parteien lizensieren und behält das Recht zur Eigenwerbung.
  2. Das eingeschränkt ausschließliche Nutzungsrecht
    Es berechtigt den Lizenznehmer zur ausschließlichen Nutzung des Bildmaterials, auch zur Weitergabe an Dritte (Unterlizenzen).
    Der Urheber behält das Recht zur Eigenwerbung.
  3. Das voll ausschließliche Nutzungsrecht (oder exklusives Nutzungsrecht)
    Es berechtigt den Lizenznehmer zur ausschließlichen Nutzung des Bildmaterials, auch zur Weitergabe an Dritte (Unterlizenzen).
    Der Urheber verzichtet auf das Recht zur Eigenwerbung.

Urheber und Lizenznehmer müssen sich also im Vorfeld darauf einigen, wie exklusiv sie die Nutzung des Bildmaterials gestalten möchten.
Fotografen haben natürlich ein großes Interesse daran, Ihre Werke mehrfach lizensieren zu können, um somit ein passives Einkommen zu generieren.

Wenn ein Auftraggeber Ihnen diese Möglichkeit verwehren möchte, da es sich z.B. um sensibles Bildmaterial handelt, lassen sich Fotografen die Einschränkung meist gut bezahlen und berechnen das 2-5 Fache der ursprünglichen Lizenzgebühr.

4. Zeitliche, Örtliche und weitere Einschränkungen

Neben der Nutzungsart wird in den meisten Fällen noch über die Nutzungsdauer entschieden.
Unterschieden wird, zumindest in der Architekturfotografie, meist zwischen 1-5 Jahreszeiträumen, sowie dem zeitlich uneingeschränkten Nutzungsrecht.

Fotografen versuchen in der Regel zu vermeiden, dass in 20 Jahren mit Ihrem Werk noch Geld verdient wird, ohne, dass Sie daran beteiligt werden.
Daher ist es Verhandlungssache, für wielange ein Nutzungsrecht vereinbart wird und zu welchem Preis.
Örtliche Einschränkungen wie z.B. Nutzung nur in Europa, werden immer mehr obsolet, da viele Motive gleichzeitig digital und im Web genutzt werden, was eine Einschränkung meist überflüssig macht. Die Einschränkung nach Auflage ist ebenfalls immer weniger relevant, da nur noch wenige Motive rein für Printmedien genutzt werden.

WICHTIG:
Ein kaum beachteter Punkt bei Nutzungsrechten ist das Recht auf Namensnennung des Urhebers am Werk.
Geistiges Eigentum ist in Deutschland sehr gut geschützt und somit hat jeder Urheber das Recht, dass er an seinem Werk als dieser genannt wird.
Die Nennung muss laut Gesetz sogar direkt am Werk erfolgen und nicht per Fußnote.
Umgangssprachlich wird dies oft als „Credit“ bezeichnet.

Gerade Kreative und Fotografen bestehen auf dieses Recht, da Ihr Name so ein größeres Publikum erreicht.
Dem gegenüber steht natürlich das Interesse des Lizenznehmers, sich seine Werbeanzeigen nicht mit einem Namensschriftzug zu versauen.

Auch hier ist es wieder Verhandlungssache, ob der Urheber auf sein Recht auf Urhebernennung verzichten möchte.

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5. Ausnahmeregelungen

Der wilde Westen des Internets hat gezeigt, dass es in vielen Fällen nicht praktikabel ist, Sachen mit Nutzungsrechten zu verkomplizieren.
Man denke hierbei nur einmal an GIFs und Memes, welche Millionenfach kopiert und geteilt werden.

Damit dies für Urheber und Nutzer gleichermaßen unkompliziert geschehen kann, wurden im Laufe der Zeit noch folgende Nutzungsrechte etabliert:

  1. Creative Commons
    Das Bildmaterial darf ohne Nachfrage verwendet werden. Es gibt jedoch verschiedene Modelle, welche die Urhebernennung, gewerbliche Nutzung, Verfremdung und Weitergabe regeln.
  2. Lizenzfreie Bilder
    Hierbei darf das Bildmaterial ohne Nachfrage und ohne Einschränkungen benutzt werden.

6. Ausblick in die Zukunft

Wir merken schon, dass das Thema Nutzungsrechte ganz schön sperrig sein kann und nicht zu Unrecht Teil vieler Diskussion ist.
Die Nutzungsechte werden oftmals fehlinterpretiert oder das Wissen darüber fehlt gänzlich, da der Urheber unbekannt ist und eine schnelle Auskunft darüber nicht möglich ist.
So entstehen viele Urheberrechtsverletzungen meist aus Unwissen, anstatt aus böser Absicht.

Mit der weiteren Verbreitung der Blockchaintechnologie ergeben sich aber tolle Möglichkeiten, um Nutzungsrechte besser zu regeln. So lassen sich Werke z.B. direkt auf einer Blockchain speichern, welche dann unweigerlich mit Ihrem Urheber, sowie allen Lizenznehmern verknüpft sind.
Auch sind Smart Contract Lösungen möglich, welche die Lizensierung von Bildmaterial automatisieren und binnen Sekunden ermöglichen.

Ein weiterer spannender Punkt sind NFTs, welche digitale Echtheitszertifikate sind, die nicht gefälscht oder kopiert werden können. Besitzer von digitalen Kunstwerken können damit sicher sein, dass Sie die einzigen sind, die z.B. dieses Bild besitzen.

Denkt man noch weiter in die Zukunft, werden Bilder und Werke nich mehr auf zentralen Servern, sondern in dezentralen Datenspeichernetzwerken gespeichert. Verknüpft mit Smart Contracts und Blockchains kann dann ganz automatisiert die Nutzung des Bildmaterials geregelt werden.
Niemand muss mehr Nutzungsrechte nachschlagen und Urheber brauchen keine Angst haben, dass Ihre Rechte verletzt werden.

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7. Fazit

Nutzungsrechte mögen Anfangs kompliziert erscheinen, sind bei genauerer Betrachtung jedoch eigentlich ganz simpel.
Sollte Unsicherheit darüber bestehen, ob oder welche Lizenz für ein Bild vorhanden ist, sollte in jedem Fall kurz dazu recherchiert werden.

Abmahnungen oder nachträgliche Lizenzgebühren sind meist teuer und lassen sich in der Regel vermeiden, wenn man den Urheber kontaktiert.
Die Kontaktdaten des Urhebers sind oft in den Metadaten eines Bildes hinterlegt.
Auch macht man sich bei Kreativen und Fotografen sehr beliebt, wenn man Ihr Urheberrecht respektiert.

Ich hoffe das Thema verständlich zusammengefasst zu haben, falls noch Fragen bestehen, wie immer, gerne in die Kommentare.

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